Die Regelungen zum neuen Deichbeitragsmaßstab ergeben sich aus dem Niedersächsischen Deichgesetz in Verbindung mit der jeweiligen Satzung des Verbandes.
Die Änderungen des NDG können sie hier einsehen:
Die Satzung des Hadelner Deich – und Gewässerverbandes finden Sie hier.
Falls noch weitere Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 04751/9235-21 zur Verfügung. Alternativ schreiben Sie uns auch gerne über das Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail an beitrag@wasser-otterndorf.de.
Hinweis zum Verhältnis zum Rechtsbehelfsverfahren:
Der Korrekturantrag ist unabhängig von der Einleitung eines Rechtsbehelfs möglich. Wir weisen darauf hin, dass die Einleitung des Korrekturantrages nicht von der Zahlungspflicht befreit und nicht den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist des Beitragsbescheids hindert.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form erhoben werden. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung und befreit nicht von der Verpflichtung den angeforderten Betrag fristgerecht an den Verband zu zahlen.
Wasser- und Bodenverbände Otterndorf
Raiffeisenstraße 10
21762 Otterndorf
Tel.: +49 4751 - 9235-0
Fax: +49 4751 - 9235-40
info(a)wasser-otterndorf.de
| Mo - Do | 08:00 - 16:00 Uhr |
| Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |