Wasser- und Bodenverbände Otterndorf

Informationen zur Beitragshebung

Mitglieder des Hadelner Deich- und Gewässerverbandes der Beitragsabteilung I sind alle im Schutz seiner Deiche liegenden Landeigentümer auf den Flächen, die unter NN +6,00 m liegen.

Die Verbandsbeiträge dienen zur Erhaltung der Verbandsanlagen und des Deiches. Erhöhungen und besondere Maßnahmen am Hochwasserschutzwerk werden aus Landes- und Bundesmitteln finanziert.

Das Verbandsgebiet des Hadelner Deich- und Gewässerverbandes der Beitragsabteilung I ist durch Verordnungen festgesetzt. Dieses Gebiet wurde durch drei Verordnungen der Bezirksregierung Lüneburg in den Jahren 1995/96 von der bisherigen 3,50 m NN-Höhenlinie auf die 6,00 m NN-Höhenlinie ausgeweitet. Diese Höhenlinie errechnet sich aus den Sturmflutwasserschäden in der Elbe (bislang höchster Wasserstand 1976 => 5,48 m NN).

Der Bescheid über Deich- und Entwässerungsbeiträge geht den Grundstückseigentümern einmal im Jahr zu. Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zu diesem Bescheid:

Hinweise zum Entwässerungsbescheid

Laden Sie sich hier unser Informationsblatt mit Erklärungen zum aktuellen Beitragsbescheid herunter. Zusätzlich zum Informationsblatt erhalten Sie die Rückseite Ihres Beitragsbescheides, welche  Informationen zu den Rechtsgrundlagen sowie die Rechtsbehelfsbelehrung enthält.

Gerne können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung per Post oder per E-Mail erteilen. Der Beitrag wird dann zum jeweiligen  Fälligkeitstermin automatisch eingezogen. Nutzen Sie hierzu bitte das SEPA-Lastschriftmandat auf der Rückseite Ihres Beitragsbescheides oder laden Sie sich unser Formular hier herunter. 

Infoblatt HDG
Größe: 908 kB

Geschäftsstelle

Wasser- und Bodenverbände Otterndorf
Raiffeisenstraße 10
21762 Otterndorf

Tel.: +49 4751 - 9235-0
Fax: +49 4751 - 9235-40
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