Wasser- und Bodenverbände Otterndorf

Verhalten am Deich

Liebe Gäste am Deich,

trotz der touristischen Attraktivität unseres Deiches ist dieser doch in seinem eigentlichen Sinn eine Küstenschutzanlage. Gemäß Niedersächsischem Deichgesetz ist jegliche Nutzung und Benutzung des Deiches, außer zum Zwecke der Deicherhaltung durch den jeweiligen Deichverband, verboten. Demnach ist jede touristische Nutzung nur eine geduldete Ausnahme, die sich dem Gesetz unterzuordnen hat. Es ist durchaus keine Selbstverständlichkeit, dass unsere Gäste am Deich bislang zu jeder Zeit und Stunde die Möglichkeit haben direkt an der Elbe zu spazieren oder aber mit dem Fahrrad über den asphaltierten Weg außendeichs zwischen Otterndorf und Cuxhaven zu fahren.

Natürlich möchten wir gerne allen den Zutritt zum Deich zum Zwecke der Erholung gewähren und sind bemüht eine optimale Lösung für alle Seiten zu finden. Dennoch gibt es einige grundsätzliche Dinge, über die jeder Besucher des Deiches informiert sein sollte.

In diesem Zusammenhang ist immer wieder das Thema Hunde am Deich im Gespräch. Einige Fragen, die sehr häufig gestellt werden, sind: „Darf ich als Hundehalter mit meinem Tier den Deich besuchen?“ und „Muss ich meinen Hund anleinen oder kann ich meinen Hund auch ohne Leine frei laufen lassen?“. Das möchten wir an dieser Stelle ganz klar beantworten.

Grundsätzlich ist das Mitführen von Hunden auf dem Deich verboten!
Zum Deich gehören auch der Deichverteidigungsweg,
der Treibselräumweg und das Deichvorland.

Ausgenommen davon sind der Strandbereich Otterndorf, der Strandbereich Altenbruch sowie der Hafenbereich Altenbruch. Hier dürfen Sie den Deich mit Ihrem Hund gerne besuchen, allerdings muss Ihr Vierbeiner an der Leine geführt werden. Zwischen dem Strandbereich Altenbruch und dem Hafenbereich Altenbruch haben Sie die Möglichkeit binnendeichs mit Ihrem Hund entlang zu gehen. Ansonsten gilt ausnahmslos striktes Hundeverbot.

Für alle weiteren Wege galt bisher ein eingeschränktes Hundeverbot, welches ein Betreten vom 01.04. bis zum 15.11. eines jeden Jahres ausschloss. Selbst in der Zeit dazwischen, also vom 16.11. bis zum 31.03. eines jeden Jahres, bestand Leinenzwang. Da dieses Verbot vermehrt und wissentlich immer wieder durch einige Hundehalter missachtet wurde und es in der Vergangenheit leider auch wiederholt zu unhaltbaren Ereignissen kam, sehen wir uns gezwungen entsprechend zu handeln.

Es ist unerheblich, ob Sie Ihren Vierbeiner in einer Tasche transportieren, ihn im Fahrradkorb bzw. Hundeanhänger mit dem Fahrrad spazieren fahren oder aber an der Leine führen. Ein Betreten des Deiches mit Hund ist, mit Ausnahme der oben genannten Bereiche, nicht gestattet. Wir bitten um Beachtung der entsprechenden Verbotsschilder. Eine Zuwiderhandlung wird mit Bußgeld geahndet.

 

Mehrere Gründe haben uns zu dieser Entscheidung bewogen.

Zum einen ist die Anwesenheit von Hunden auf den Deichen aus mehreren Gründen kritisch: Schafe geraten als Fluchttiere schnell in Panik, wenn sie die Vierbeiner erblicken. Vor allem trächtige Muttertiere sind gefährdet, weil es zu Frühgeburten oder zu einem Verlammen kommen kann. Sind Hunde nicht angeleint und jagen auch noch die Schafe, kann es zu hohen Schäden kommen. Des Weiteren sind für die Schafe auch die Krankheitserreger gefährlich, die sich im Hundekot befinden. Nicht alle Hundebesitzer sind so verantwortungsbewusst und entfernen die von ihrem Hund produzierten Hinterlassenschaften und entsorgen diesen im Mülleimer. Aus diesem Grund dürfen Hunde auch nicht auf den Deich (Bereiche Deichverteidigungsweg, Treibselräumweg und Vorland) wenn keine Schafe in Sicht sind.

Gefahren drohen für die Deichsicherheit auch, wenn Hunde Löcher in die Grasnarbe buddeln. Jedes Loch in der Deichoberfläche ist ein möglicher Angriffspunkt. Heranbrechende Wellen spülen derartige Löcher aus, was im schlimmsten Fall einen Deichbruch zur Folge haben kann.

Unsere Schafe dienen übrigens dem Deich auf besondere Weise als Deichschützer. Sie dürfen ganzjährig den Deich beweiden und verdichten mit ihren kleinen Hufen die Grasnarbe, wodurch sie den Deich sichern. Auch fressen Sie schonend das Gras so kurz, dass im Frühling wieder genug Licht und Luft an die Grasnarbe gelangt. Das frische Gras kann so wieder ungehindert nachwachsen.

Gelegentlich bieten allerdings auch die Zweibeiner Anlass für Stress innerhalb einer Schafherde, wenn Sie am Deich entlangspazieren oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Oft werden für idyllische Fotos oder Selfies die Tiere von Besuchern des Deiches in Bewegung gehalten. An den Fahrradpforten passiert es ebenfalls immer wieder, dass Schafe durchgelassen werden, wodurch sich die einzelnen Schafherden vermischen und Muttertiere und Lämmer nicht mehr zueinander zurückfinden. Auch sollten die Tiere nicht mit Brot o.a. gefüttert werden.

Die Arbeiten zur Deichpflege außerhalb der Sturmflutsaison sind ein wichtiger Bestandteil unserer Aufgabe als Deichverband. Der Hauptschutz des Deiches ist eine stabile, dichte Grasnarbe, deren lückenloser Erhaltung unsere Bemühungen dienen. Dazu gehören nicht nur die Distel- und Wühlmausbekämpfung, das Beseitigen von Treibsel (bei Sturmfluten angeschwemmtes Treib- oder Schwemmgut) oder das Mulchen (Mähen ohne Entfernung des Schnittgutes), sondern auch das Rüschen des Deiches (Harken der Grasnarbe) sowie das Freihalten der Gräben im Deichvorland. Um diesen Aufgaben nachkommen zu können bitten wir Sie unseren Mitarbeitern bei der Durchführung ihrer Arbeiten mit ihren Fahrzeugen den entsprechenden Platz und Respekt einzuräumen.

Wir sind natürlich daran interessiert den Deich nicht für jegliche Besucher sperren müssen und möchten Sie darum bitten diese Anweisungen zu befolgen:

  • Am Deich gilt absolutes Hundeverbot. Ausgenommen sind die o.g. Bereiche.
  • Wenn Sie auf Ihrem Spaziergang entlang des Deiches in einen Deichabschnitt mit Schafbeweidung gelangen, dann verbreiten Sie bitte keine Hektik innerhalb der Schafherde.
  • Schließen Sie beim Passieren von Deichpforten diese immer gewissenhaft, damit die Schafherden nicht vermischt werden.
  • Das Füttern der Schafe ist verboten.

Wenn wir uns alle an die Regeln für die Nutzung des Deiches halten, dann profitieren alle, die im Schutze unseres Deiches leben, davon. Sollten wir aber, wie in der Vergangenheit geschehen, Deichfrevler antreffen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit aller gefährden, werden sich die Verantwortlichen des Deichverbandes nicht scheuen, die zuständige Bußgeldstelle mit einzubeziehen und auch von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Wir möchten Sie höflich bitten sich an diese Vorgaben zu halten und wünschen Ihnen, trotz all unserer Auflagen, einen angenehmen Aufenthalt am Deich.

Der Schultheiß
Hadelner Deich- und Gewässerverband

Geschäftsstelle

Wasser- und Bodenverbände Otterndorf
Raiffeisenstraße 10
21762 Otterndorf

Tel.: +49 4751 - 9235-0
Fax: +49 4751 - 9235-40
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