Wasser- und Bodenverbände Otterndorf

Rechenbeispiel zur Überprüfung des Berichtigungsanspruchs

Folgende Daten liegen auf Ihrem angefordertem detaillierten Beitragsbescheid vor:

Deichbeitrag Bauliche Anlagen:
Gebäudetyp (Kennung): Wohngebäude
Gebäudefläche (v. Fläche): 300 m²
Geschosszahl (Ges): 4
Gewichtungsfaktor Gebäude (Faktor): 170
Gebäudebezogene Bemessungszahl (bem. Zahl): 204.000
Hebesatz: 0,031 % 
Beitragshöhe (nur für die baulichen Anlagen): 63,24 €

 

Prüfung des Berichtigungsanspruchs:

Das Beispiel- Gebäude hat ein geneigtes Dach. Es liegen nachweislich drei Geschosse mit folgenden Flächen vor:

  • Erdgeschoss:                   250 m² Fläche
  • 1. Obergeschoss:            250 m² Fläche  
  • 2. Obergeschoss:            250 m² Fläche  /  2  =  125 m²  

    Das 2. Obergeschoss ist unmittelbar unter dem geneigten Dach gelegen, die lichte Raumhöhe ist teilweise geringer als 1,50 m (z. B. Dachboden). Daher wird nur die Hälfte der Fläche einbezogen

 

  • Die Flächen aller Geschosse werden zunächst addiert:
    250 m² + 250 m² + 125 m² = 625 m²   à   =   neu berechnete Gebäudegesamtfläche

  • Die ermittelte Gebäudegesamtfläche wird nun mit dem Gewichtungsfaktor des Gebäudes multipliziert:
    625 m² x  170  = 106.250

  • Dieser Wert wird wiederum mit dem Hebesatz multipliziert:
    106.250 x  0,31 ‰  = 32,94 €

  • Prüfung der Abweichung:
    63,24 € laut Bescheid  - 32,94 € laut eigener Neuberechnung  =  30,30 €

 

Ergebnis:

Die Differenz ist höher als 30,00 €. Der Korrekturantrag kann gestellt werden.
Beträgt die Differenz 30,00 € oder weniger, ist ein Korrekturantrag nicht möglich.

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