Anstelle der zuvor verwendeten Einheitswerte bemisst sich der Beitrag nun anhand einer flurstückbezogenen Bemessungszahl, welche mit dem vom Verbandsausschuss festgesetzten Hebesatz multipliziert wird.
Die flurstücksbezogene Bemessungszahl entspricht dabei entweder der bodenbezogenen Bemessungszahl, oder, wenn sich auf dem Flurstück mindestens ein im Liegenschaftskataster nachgewiesenes Gebäude befindet, der Summe aus der bodenbezogenen Bemessungszahl und den gebäudebezogenen Bemessungszahlen für alle im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude auf dem Flurstück.
Grundlage der bodenbezogenen Bemessungszahl ist die im Liegenschaftskataster nachgewiesene Fläche eines Flurstücks.
Grundlage der gebäudebezogenen Bemessungszahl sind die im Liegenschaftskataster verzeichneten Gebäudeflächen sowie die im Liegenschaftskataster verzeichnete Geschosszahl.
Sowohl die bodenbezogene Bemessungszahl als auch die gebäudebezogene Bemessungszahl differenzieren weiter nach den Nutzungsarten, für die jeweils fünf Gruppen von Nutzungsarten gebildet werden. Diese Gruppen werden unterschiedlich je nach Bedeutung der Nutzungsart gewichtet. Die Zuordnung einer bestimmten Nutzung zu einer der jeweiligen Gruppen wird durch die Anlage 2 des NDG bestimmt.
Nutzugsarten der bodenbezogene Bemessungszahl:
Zur Ermittlung des Gewichtungsfaktors zur Berechnung der bodenbezogenen Bemessungszahl werden folgende Typen von Flurstücken unterschieden:
1. FA = Land- und forstwirtschaftliche und vergleichbare Flächen, Abbauflächen: Faktor 0,31,
2. FB = Siedlungsflächen für Wohnen: Faktor 10,
3. FC = Siedlungsflächen für Gewerbe, Dienstleistungen, öffentliche Einrichtungen, Versorgung, Lager und Vergleichbares: Faktor 3,5,
4. FD = Flächen für Verkehr, Infrastruktur, Gemeinbedarfsflächen und Vergleichbares: Faktor 0,68,
5. FE = Flächen ohne primäre Nutzung, Gewässer: Faktor 0,078.
Die bodenbezogene Bemessungszahl ergibt sich nun durch die Multiplikation der Fläche des Flurstücks, mit dem für das Flurstück geltenden Gewichtungsfaktor je nach Nutzungsart des betroffenen Flurstücks.
Nutzungsarten der gebäudebezogene Bemessungszahl:
Die gebäudebezogene Bemessungszahl ergibt sich wiederum durch die Multiplikation der Gebäudegesamtfläche mit dem für das Gebäude geltenden Gewichtungsfaktor je nach Gebäudetypen.
Für die Ermittlung des Gewichtungsfaktors zur Berechnung der gebäudebezogenen Bemessungszahl werden folgende Gebäudetypen unterschieden:
1. GA = Gebäude für Wohnen und Vergleichbares: Faktor 170,
2. GB = Gebäude für Dienstleistungen, Handel und Vergleichbares: Faktor 110,
3. GC = Gebäude für Dienstleistungen, Handel und Vergleichbares, die als eingeschossig gelten: Faktor 110,
4. GD = Gebäude für Industrie, Versorgung, Lager und Vergleichbares (auch z.B. Garagen und Gewächshäuser): Faktor 58,
5. GE = einfache Gebäude: Faktor 25.
Die Gebäudegesamtfläche wird ermittelt, indem die im amtlichen Liegenschaftskataster verzeichnete Grundfläche eines Gebäudes mit der Anzahl seiner Geschosse multipliziert wird.
Die Anzahl der Geschosse wird vorab errechnet, indem die Höhe (Firsthöhe) des Gebäudes durch 3 geteilt wird. Die dabei vor dem Komma stehende Zahl ergibt die Zahl der Geschosse. Hat das Gebäude kein Flachdach, wird zur Berücksichtigung der geringeren Nutzbarkeit unter Dachschrägen von der rechnerischen Anzahl der Stockwerke zudem 0,5 abgezogen. Unter 1 kann das Ergebnis dabei nicht sinken, das Gebäude hat also mindestens ein Stockwerk.
Die Höhe des Gebäudes ergibt sich aus Daten der Vermessungs- und Katasterverwaltung zu den 3D-Gebäudemodellen im Detaillierungsgrad LoD2, die aufgrund von Befliegungen und Lasermessungen erstellt wurden.
Alle erforderlichen Daten werden dem Verband von den amtlich zuständigen Stellen übermittelt.
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