Wasser- und Bodenverbände Otterndorf

Informationen zur Beitragshebung

Mitglieder des Hadelner Deich- und Gewässerverbandes der Beitragsabteilung I sind alle im Schutz seiner Deiche liegenden Landeigentümer auf den Flächen, die unter NN +6,00 m liegen.

Die Verbandsbeiträge dienen zur Erhaltung der Verbandsanlagen und des Deiches. Erhöhungen und besondere Maßnahmen am Hochwasserschutzwerk werden aus Landes- und Bundesmitteln finanziert.

Das Verbandsgebiet des Hadelner Deich- und Gewässerverbandes der Beitragsabteilung I ist durch Verordnungen festgesetzt. Dieses Gebiet wurde durch drei Verordnungen der Bezirksregierung Lüneburg in den Jahren 1995/96 von der bisherigen 3,50 m NN-Höhenlinie auf die 6,00 m NN-Höhenlinie ausgeweitet. Diese Höhenlinie errechnet sich aus den Sturmflutwasserschäden in der Elbe (bislang höchster Wasserstand 1976 => 5,48 m NN).

Der Bescheid über Deich- und Entwässerungsbeiträge geht den Grundstückseigentümern einmal im Jahr zu. Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zu diesem Bescheid:

Hinweise zum Entwässerungsbescheid

Laden Sie sich hier einen Musterbescheid mit Erklärung der einzelnen Eintragungen herunter:

 

Teilen Sie dem Verband bitte Flächen- und Eigentumsänderungen unter Beifügung von Umschreibungsunterlagen des Grundbuchamtes umgehend mit. Nur so kann die Veranlagung nach dem aktuellen Veranlagungsstand erfolgen. Dem Verband werden automatisch nur einmal jährlich die Änderungen mitgeteilt.

 


Hinweis:
Die Beitragspflicht entsteht am 01.01. des Veranlagungsjahres. Die Beiträge werden mit diesem Bescheid angefordert und sind innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Bescheides fällig. Bei nicht fristgerechter Bezahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt. Ferner sind die Kosten einer eventuellen zwangsweisen Beitreibung zu zahlen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form erhoben werden. Bei der Einreichung in elektronischer Form ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierenden elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.

Zu richten ist die Klage gegen den Verband, dessen Beitragsforderungen bestritten werden. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung und befreit nicht von der Verpflichtung den angeforderten Betrag fristgerecht an den Verband zu zahlen.

Sollten Sie Fragen zum Heranziehungsbescheid haben möchten wir Sie bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen.


Geschäftsstelle

Wasser- und Bodenverbände Otterndorf
Raiffeisenstraße 10
21762 Otterndorf

Tel.: +49 4751 - 9235-0
Fax: +49 4751 - 9235-40
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