Der Geschäftsführer |
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Die Verbandsversammlung bestellt den Geschäftsführer. Ihm obliegt es, die Beschlüsse des Verbandsausschusses vorzubereiten und die Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Ausschusses auszuführen. Er führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Ferner überwacht er die Kassenführung. Als Verbandsingenieur obliegt ihm die technische Leitung des Betriebes. Er führt die Bauleitung für die verbandseigenen Bauten bzw. nimmt die Oberaufsicht der an Dritte vergebenen Bauvorhaben wahr. |
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