Kabeldeichung und Kommuniondeichung |
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Von Alters her galt hier der Grundsatz der Kabeldeichung, d. h. jeder Landbesitzer mit Ländereien hinter den Deichen hatte ein Deichstück zu unterhalten (Deichpfand). Die Deichlast hatte Vorrang vor allen anderen Lasten. Wer sein Pfand nicht mehr unterhalten konnte, musste vor der Gemeinde und den Deichrichtern einen Spaten in den Deich stecken und schwören, dass er nicht mehr in der Lage sei, den Deich zu unterhalten. Damit gab er seinen Besitz hinter dem Deich auf. Deichpfand und Hof fielen anschließend demjenigen zu, der den Spaten wieder aus dem Deich zog (Spatenrecht). Hierdurch entstand der Spruch "Kenn nich will dieken, de mutt wieken". |
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Die Höhe und das Profil der Deiche wurden, den jeweiligen Möglichkeiten entsprechend, laufend den geltenden Erkenntnissen und Erfahrungen durch vorangegangene Sturmfluten angepasst. Im Verlauf der Jahrhunderte wurden die Deiche höher und breiter, was Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen können. |
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Entwicklung des Deichquerschnittes seit 1600
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