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Der Vorstand
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Der Verbandsausschuss wählt die Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand besteht aus sieben Personen. Der Schultheiß ist der Vorstandsvorseitzende.
Der Verbandsvorstand hat über alle Angelegenheiten zu entscheiden, soweit nicht die Entscheidung des Verbandsausschusses erforderlich ist. Er ist dem Verband insbesondere dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen der Satzung eingehalten werden und die Beschlüsse des Verbandsausschusses ausgeführt werden. Er beschließt insbesondere über:
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die Aufstellung des Haushaltsplanes und seiner Nachträge, |
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die Aufstellung der Jahresrechnung, |
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die Aufnahme von Darlehen und Kassenkrediten, |
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die Entscheidungen im Rechtsmittelverfahren, |
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die Aufnahme und Entlassung von Mitgliedern, |
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Verträge mit einem Wertgegenstand von 5.000,00 bis 150.000,00 EUR, |
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das Einstellen und Entlassen von Dienstkräften, |
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das Festsetzen der Entschädigung für eine Benutzung von Grundstücken der Verbandsmitglieder, |
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Empfehlungen an den Ausschuss zur Änderung und Ergänzung der Satzung, der Verbandsaufgaben, des Unternehmens und des Planes. |
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Die Mitglieder des Verbandsvorstandes sind ehrenamtlich tätig. Der Schultheiß zusammen mit dem hauptamtlichen Geschäftsführer oder einem anderen Vorstandsmitglied vertreten den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
Der Schultheiß lädt die Ausschussmitglieder mindestens einmal im Jahr zu den Sitzungen ein. Er leitet die Sitzungen des Verbandsausschusses und des Vorstandes.
Der Vorstand setzt sich seit der Wahl im Januar 2006 wie folgt zusammen:
Schultheiß Günther Hahl, 21762 Osterbruch
Stellvertretender Schultheiß Hans-Werner Binder, 27478 Cuxhaven
Vorstandsmitglieder Peter Oest, 21775 Steinau Jochen von Stemmen, 21762 Otterndorf Jürgen von Horsten, 21762 Osterbruch Christian Meisel, 27624 Flögeln Klaus Pülsch, 21772 Stinstedt
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