Mitglieder des Hadelner Deich- und Uferbauverbandes sind alle im Schutz seiner Deiche liegenden Landeigentümer auf den Flächen, die unter 6,00 m NN liegen.
Die Verbandsbeiträge dienen zur Erhaltung der Verbandsanlagen und des Deiches. Erhöhungen und besondere Maßnahmen am Hochwasserschutzwerk werden aus Landes- und Bundesmitteln finanziert.
Das Verbandsgebiet des Hadelner Deich- und Uferbauverbandes ist durch Verordnungen festgesetzt. Dieses Gebiet wurde durch drei Verordnungen der Bezirksregierung Lüneburg in den Jahren 1995/96 von der bisherigen 3,50 m NN-Höhenlinie auf die 6,00 m NN-Höhenlinie ausgeweitet. Diese Höhenlinie errechnet sich aus den Sturmflutwasserschäden in der Elbe (bislang höchster Wasserstand 1976 => 5,48 m NN).
Der Bescheid über Deich- und Entwässerungsbeiträge geht den Grundstückseigentümern einmal im Jahr zu. Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zu diesem Bescheid:
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