Schutz vor Frostschäden
Der Wasserversorgungsverband Land Hadeln weist darauf hin, dass Wasserzähler und Armaturen vor Frosteinwirkungen zu schützen sind. Besonders gefährdet durch Frost sind nicht bezogene Neubauten, Wochenendhäuser, Weideanschlüsse und Baustellenanschlüsse. Die Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer) haften für alle Frostschäden gemäß der Verbandssatzung. Die Inhaber von Wochenendgrundstücken und Weideanschlüssen mit Wasserzählerschächten werden gebeten, den Wasserzähler vor der Frostsicherung selbst abzulesen und nach Aufforderung den Zählerstand mitzuteilen.
Die Benutzung der Hydranten für Übungszwecke der Feuerwehren und für Baustellen ist ab dem 1. November 2009 bis zum 31. März 2010 untersagt. Die Benutzung der Hydranten im Ernstfall ist dem Verband umgehend anzuzeigen, damit die ordnungsgemäße Entleerung der Hydranten vorgenommen werden kann.
Rückerstattung
Die Wasserverbände erstatten Ihren Kunden Umsatzsteuer für Hausanschlüsse zurück
Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom Oktober 2008 wurde festgestellt, dass das Legen von Hausanschlüssen nun wieder als Nebenleistung zur Wasserlieferung anzusehen und mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% abzurechnen ist. Dies entspricht der "alten" Rechtslage, die bereits bis zum 11. August 2000 Anwendung fand.
Die Wasserversorgungsverbände im Elbe-Weser-Raum (KOWAS) haben sich entschlossen, dass Privatkunden, die von ihrem Wasserversorger in den Jahren 2000 bis 2008 eine Rechnung bzw. einen Bescheid für den Trinkwasser-Hausanschluss mit 16% bzw. 19% Umsatzsteuer erhalten haben, die zuviel gezahlte Umsatzsteuer gutgeschrieben bekommen, obwohl eine rechtliche Verpflichtung hierzu nicht besteht.
Um die Rückzahlungen möglichst unbürokratisch und kundenfreundlich zu gestalten, sind der Wasserversorgungsverband Land Hadeln und der Wasserverband Wingst derzeit damit beschäftigt, aus den Unterlagen die betroffenen Kunden zu ermitteln und die Differenzbeträge zu errechnen. Diese Kunden werden von ihrem Wasserversorger Post erhalten und die entsprechenden Erstattungsbeträge mitgeteilt bekommen. Dieses Verfahren ermöglicht eine reibungslose Abwicklung mit den Kunden und gewährleistet aus betrieblicher Sicht Rechtssicherheit gegenüber dem örtlichen Finanzamt. Für die Verbände bedeuten diese Rückzahlungen einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Wasserversorger bitten daher um Verständnis, wenn die Bearbeitung aller Anträge einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt.
Für weitere Fragen zu den Rückerstattungen stehen Ihnen unser Herrn Möller unter der Telefon-Nummer 0 47 51 / 92 35 - 14 oder unsere Frau Rohland unter der Telefon-Nummer 0 47 51 / 92 35 - 11 zur Verfügung.
Vertrag wurde unterzeichnet
Der "Vertrag über die Sicherungs- und Schutzwerke bzw. des unbefestigten Vorlandes der Deiche im Bereich des Hadelner Deich- und Uferbauverbandes" wurde am 19.03.2009 im Beisein aller Deichverbände entlang der Elbe durch Umweltminister Hans-Heinrich Sander in Jork unterzeichnet.
Den Originaltext dieses Vertrages können sie hier [28 KB]
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Ausstellung "Sturmfluten und Hochwasserschutz"
Der „Heimatverein Neuenkirchen-Hadeln“ bietet zurzeit in den Räumen der "Neenkarker Heimatstuv" eine Ausstellung an, die sich rund um die Themen Deichbau, Deichsicherheit, Bedrohung und Gefährdung sowie Folgen einer Sturmflut und Elbvertiefung dreht.
Die Ausstellung zeigt eine Vielzahl von Fotos, Dokumenten, Karten und Zeitungsausschnitten. Auch Modelle und Exponate können in Augenschein genommen werden. Als Informationsquellen dienten Bücher, das Internet und auch der Hadelner Deich- und Uferbauverband stellte umfangreiches Ausstellungsmaterial zur Verfügung.
Die Ausstellung soll mindestens bis zum Herbst dieses Jahres in den Räumen der Heimatstube, Dorfstraße 47, laufen. Bis auf weiteres gibt es keine festen Öffnungszeiten. Besucht werden kann die Ausstellung nach Vereinbarung mit dem Vereinsvorsitzenden Gerd Grabsch unter der Telefonnummer 0 47 51 - 52 64.
NEZ, 23.02.2009 - Bitte Artikel anklicken zum Vergrößern.