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Impressum

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erheben.

Die Klage ist zu richten gegen den Verband, dessen Beitragshebung Ihrer Interessen entgegensteht. Die Klagefrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid zugegangen ist.

Die Einlegung der Klage befreit Sie nicht vor der Pflicht, den von Ihnen geforderten Beitrag zunächst fristgerecht zu zahlen.

Sollten Sie Fragen zum Bescheid über Entwässerungs- und Deichbeiträge haben, möchten wir Sie bitten, sich zuvor mit der Geschäftsstelle der Wasser- und Bodenverbände in Verbindung zu setzen.